Woher
erhalte ich eine Verordnung / Rezept?
Verordnungen stellen Kinderärzte, Pädaudiologen,
HNO-Ärzte, Kieferorthopäden und Neurologen,
in einigen Fällen auch Hausärzte aus.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens
14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen
sollte. Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung erst
nach der Terminabsprache mit uns beim behandelnden Arzt
abzuholen.
Zuzahlungen
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht
von 10% des Verordnungswertes und es sind 10 €
Rezeptgebühr pro Verordnung an uns zu entrichten.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung
von der Zuzahlung möglich. Bitte sprechen Sie uns
diesbezüglich an oder lassen Sie sich von Ihrer
Krankenkasse beraten.
Näheres dazu finden Sie auch unter www.heilmittelrichtlinien.de
Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie
oft findet die Therapie statt?
Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes
bekommen Sie Therapieeinheiten von 30 min, 45 min oder
60 min verordnet. Meist findet die Therapie 1x wöchentlich
statt, teilweise auch 2x in der Woche.
Was geschieht in der ersten
Stunde?
Hier findet ein Erstgespräch,
ein so genanntes Anamnesegespräch statt und es
werden einige Untersuchungen zur Erstellung der logopädischen
bzw. sprachtherapeutischen Diagnose durchgeführt.
Sie haben die Möglichkeit, genau zu schildern,
weshalb Sie zu uns kommen sind. Wir besprechen gemeinsam
anhand verschiedener Fragen zum Beginn und Verlauf der
jeweiligen Sprach- Sprech- oder Stimmstörung ,
wo der größte Therapiebedarf besteht und
was die Inhalte Ihrer Behandlung sein werden.
Wartezeiten und Terminvereinbarungen
Aufgrund der großen Nachfrage bestehen
Wartezeiten. Genaue Aussagen lassen sich dazu nicht
treffen, da die exakte Therapiedauer der einzelnen Therapien
schwer vorhersagbar ist.
Wir sind jedoch bemüht, Sie schnellstmöglich
zu behandeln.
Grundsätzlich sind Vormittagstermine schneller
als Nachmittagstermine zu erhalten. Aufgrund der Wartezeiten
bitten wir Sie, sich oder Ihr Kind nach Absprache mit
Ihrem Arzt rechtzeitig auf die Warteliste setzen zu
lassen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Termine
immer telefonisch mit uns zu vereinbaren.
Dasselbe gilt auch für Terminabsagen. Sollten wir
gerade in der Therapie sein und nicht persönlich
ans Telefon gehen können, ist immer ein Anrufbeantworter
geschaltet, auf dem Sie ihr Anliegen hinterlassen können.
Wir rufen Sie umgehend zurück.
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